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   BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80   

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BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80 (https://dejure.org/1981,841)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 7 RAr 30/80 (https://dejure.org/1981,841)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 7 RAr 30/80 (https://dejure.org/1981,841)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 210
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Maßgebend für die Anwendung des Art. 71 in seiner Gesamtheit ist, daß der Betreffende im Gebiet eines anderen als des Mitgliedstaates wohnt, dessen Rechtsvorschriften während seiner letzten Beschäftigung galten (Urteil des EuGH vom 17. Februar 1979, EuGHE 1977, 315 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).
  • BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56

    Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Die Beklagte kann sich jedenfalls der Klägerin gegenüber, die von ihr Leistungen wegen Arbeitslosigkeit begehrt, auf diese Vereinbarungen schon deshalb nicht berufen, weil sie nach Mitteilung des BMA weder veröffentlicht noch dem betroffenen Personenkreis sonst bekanntgegeben worden ist und damit nicht dem für die innerstaatliche Wirksamkeit von Rechtsvorschriften geltenden formellen Verkündungsgebot bzw. Publikationsprinzip genügt (vgl. dazu BVerfGE 7, 330, 337; vgl. allg. Werner Weber, Die Verkündung von Rechtsvorschriften, 1942 S. 7 ff.).
  • EuGH, 09.07.1975 - 20/75

    d'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Die Möglichkeit, bei Wohnortwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen im letzteren ohne vorherige dortige Beschäftigung (vgl. Art. 67 Abs. 3 EWGV 1408/71) bei Arbeitslosigkeit Leistungen zu erhalten, ist auch durch die EWGV 1408/71 stark eingeschränkt (vgl. EuGH SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 20.10.1960 - BT-Drs III/2146
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Das Nato-Truppenstatut ist als multilaterales Abkommen die rechtliche Grundlage dafür, daß die Truppen einer Vertragspartei "nach Vereinbarung" zur Ausübung des Dienstes in das Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei entsandt werden können (vgl. Erläuterungen zur Präambel des Nato-Truppenstatuts in: Denkschrift zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen, BT-Drucks. III/2146 S. 223 ff., 226).
  • Drs-Bund, 21.01.1966 - BT-Drs V/197
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Unerheblich ist insoweit, daß Vereinbarungen nach Art. 17 EWGV 1408/71 grundsätzlich nur "im Interesse" des angesprochenen Personenkreises getroffen werden dürfen und vorliegend auch tatsächlich in ihrem Interesse gelegen haben dürften, jedenfalls insoweit, als die belgischen Rechtsvorschriften die Gewährung von Leistungen an alle - der belgischen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehenden - Arbeitslosen belgischer Staatsangehörigkeit vorsehen, auch wenn sie zuletzt im Ausland beschäftigt waren (vgl. Amtliche Begründung der Kommission zu Art. 8 ihres Verordnungsvorschlages vom 11. Januar 1966 - entspricht Art. 3 EWGV 1408/71 - BT-Drucks. V/197 vom 21. Januar 1966, S. 33).
  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80
    Sie war, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, nicht gehindert, auch hinsichtlich des bereits bindend abgelehnten Alg-Anspruchs ab 5. Juli 1976 einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. BSGE 18, 22, 26f.).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    § 30 Abs. 2 SGB I beschränkt sich nicht auf die Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts, sondern beinhaltet einen allgemeinen Rechtsgrundsatz (BSG, InfAuslR 2001, 181, 182; BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 10).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

    cc) Der Klagebefugnis lässt sich nicht entgegenhalten, dass die Klägerin den Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung begehrt (zur Rechtsnatur von Ausnahmevereinbarungen nach Art. 17 VO 1408/71 Schreiber, aaO, RdNr 7; Steinmeyer, aaO, RdNr 5; vgl auch BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 30/80 - BSGE 52, 210, 217 f = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 15 f) .

    Mithin steht den Mitgliedstaaten insoweit ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu, der ausschließlich durch das Interesse des Arbeitnehmers begrenzt ist (EuGH vom 17.5.1984 - Rs 101/83 - Brusse, Slg 1984, 2223, RdNr 25, spricht insoweit von einem "Ermessensspielraum"; vgl auch BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 30/80 - BSGE 52, 210, 217 f = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 15 f) .

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 58/85
    Gegen die Auffassung, daß der Kläger einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet habe, spreche ferner, daß zum zivilen Gefolge der Stationierungsstreitkräfte gehörende Personen während der Ausübung ihrer Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland keinen rechtserheblichen Aufenthalt is von Art. 71 EWGV Nr. 1ü08/71 begründeten (BSGE 52, 210, 223 f : SozR 6180 Art. 13 Nr. 3).

    Nr. 1ü08/T1 - auch auf den vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Personenkreis Anwendung finden, und zwar unabhängig davon, ob diese Sonderregelungen nur für Mitgliedstaaten oder auch für Drittstaaten gelten (Umkehrschluß aus Art. 6 Buchst b EWGV Nr. 1M08/71), wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 52, 210, 214 ff : SozR 6180 Art. 13 Nr. 3),.

    Letzteres bedeutet allerdings nicht, daß Art. 13 Abs. 1 des Zusatzabkommens dem Gemeinschaftsrecht den Vorrang eingeräumt hat (BSGE 52, 210, 214 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3).

    Schon während der Zeit der letzten Beschäftigung dürfen der Mitgliedstaat, dessen Rechtsverschriften galten, und der Wohnortstaat nicht identisch sein (BSGE 52, 210, 223 SozR 6180 :.

    Dort ist nämlidh V0PSGSChFiEbEH" daß bei der Anwendung zwischenstaatlicher Abkommen oder anderer im Bundesgebiet geltender Bestimmungen über Aufenthalt und Niederlassung, soweit sie sich ua auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beziehen, Zeiten unberücksichtigt bleiben, die eine Person als Mitglied einer Truppe, eines ziVilen Gefolges oder als Angehöriger im Bundesgebiet zugebracht hat- Eine derartige im Bundesgebiet geltende Bestimmung, die den Aufenthalt in bezug 8Uf die Ausübung einer Beschäftigung bzw beruflichen Tätigkeit betrifft, ist Art. 71 ewcv Nr. 1408/71. Der senat hat daher schon für Personen, die sich als ziviles Gefolge in der Bundesrepublik aufgehalten haben, entschieden, daß sie während der AUSÜDUHE ihrer Beschäftigung als Zivilbedienstete der Truppe keinen rechtserheblichen Aufenthalt bzw Wohnort 15 VO" Art. 71 EWGV Nr. 1408/71 begründen können (BSGE 52, 210, 223 = SOZR6180 Art. 13 Nr. 3).

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Die Ausführungen des LSG zu § 2a AVG und der hieraus gezogene Umkehrschluß gingen fehl (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 24/90 - und auf BSGE 52, 210 = SozR 6180 Art 13 Nr 3).
  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 6/94

    Statuswechsel eines Mitglieds des zivilen Gefolges der NATO-Streitkräfte

    Art. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut steht dem nicht entgegen (Abgrenzung BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 30/80 = BSGE 52, 210, 233ff = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3).

    Zur Konkretisierung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthaltes" iS von Art I Abs. 1 Buchst b NATOTrStat hat das Bundessozialgericht (BSG) in Ermangelung einer Definition in dieser vertraglichen Regelung die in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I getroffene Regelung herangezogen (vgl BSG vom 8. Oktober 1981, SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 24; s auch das Urteil des Senats vom 22. August 1990, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 1 S 3).

    An einer Entscheidung im vorstehenden Sinne ist der Senat schließlich nicht durch zwei Entscheidungen des 7. Senats des BSG (vom 8. Oktober 1981, BSGE 52, 210, 225 f = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 und vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 58/85, im Volltext nicht veröffentlicht) gehindert.

  • LSG Hessen, 03.06.1987 - L 6 Ar 1647/84

    Lektor; Arbeitsvertrag; Universität; England; Aufstockung; BAT; Auslandszulage;

    Unter Wohnort sei der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zu verstehen (Urteil des EuGH von 17. Februar 1977 - 76/76 und Urteil des BSG vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 30/80).

    Davon sei auch in Rahmen des Art. 71 der Verordnung auszugehen (Urteil des EuGH von 17. Februar 1979 in SozR 6050 Art. 71 Nr. 2, BSG vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 30/80 in DBlR. Nr. 2746 a zu § 104 AFG).

    In Urteil vom 8. Oktober 1981 (7 RAr 30/80) geht das BSG davon aus, daß der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" aus § 30 Abs. 3 Sozialgesetzbuch erstes Buch (SGB I) zu entnehmen sei und sich nicht vom EWG-Recht unterscheide.

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Der Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen ist, im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht (vgl § 6 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch - ), im BKGG nicht ausdrücklich geregelt; er ist jedoch - wenn auch beschränkt auf Regelungen über den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt - in § 30 Abs. 2 SGB I positiv-rechtlich ausgesprochen und gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3; allgemein zum Vorrang zweiseitiger Kollisionsnormen: Eichenhofer, Internationales Sozialrecht, 1994, RdNr 129; von Maydell, Internationales Sozialversicherungsrecht, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts, Band 2, 1979, 943, 961 f; Seewald, KassKomm, § 6 SGB IV RdNr 1; zum Vorrang des Abkommensrechts vor dem deutschen internationalen Kg-Recht vgl Eichenhofer, aaO, RdNr 562; Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, 820).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Zwar existiert im "einfachgesetzlichen" Sozialrecht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des (Anwendungs-)Vorrangs über/oder zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen (so BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3; BSGE 86, 115, 117 = SozR 3-5870, § 1 Nr. 18 mwN).
  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz

    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies auch vorwerfbar sein (vgl. BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80); Merkblattausführungen zur Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistung von dem zuletzt durchschnittlich erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen beachtet werden (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 17/94

    Anspruch auf Kindergeld für Angehörige eines NATO-Truppenmitglieds

    Soweit der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 8. Oktober 1981 (BSGE 52, 210, 233 ff = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3) - in möglicherweise nicht tragenden Erwägungen - annimmt, Art. 7 NATOTrStatZAbk stehe der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes durch den Personenkreis des NATO-Truppenstatuts entgegen, so folgt der erkennende Senat dem nicht (s auch BSG 4. Senat vom 25. Februar 1992, BSGE 70, 138, 147 f = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; ferner Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht. Nr. 462, Art. 7, RdNr. 1, Stand: 1992).

    Dem ist jedoch nicht weiter nachzugehen, da der 7. Senat bei bloßen "Angehörigen" - wie hier der Klägerin - anders, dh iS der Möglichkeit eines gewöhnlichen Aufenthalts, entschieden hat (BSGE 52, 210, 226).

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

  • BSG, 19.12.1995 - 12 RK 24/94

    Versicherungspflicht bei der Beschäftigung bei einem Unternehmen, das für die

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 786/03

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

  • BSG, 12.07.1988 - 11a REg 4/87

    Anspruch auf Erziehungsgeld - Nato-Truppenstatut - Angehöriger der Rheinarmee -

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RKg 25/90

    Kindergeld für Kinder amerikanischer Staatsangehöriger - Ausschluss von

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 68/90

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei Kindern ausländischer Streitkräfte -

  • LSG Hessen, 25.07.2006 - L 9 AL 46/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - unverzügliche Vereinbarung

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - entsandter Arbeitnehmer eines ausländischen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02

    Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher

  • LSG Hessen, 13.04.2011 - L 9 AL 3/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei mehr als kurzzeitiger Beschäftigung

  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 926/05

    Bewilligung von Kindergeld eines in Griechenland sozialversicherten

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 5/89

    Anspruch auf Kindergeld für ziviles Gefolge der US-Army

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 31/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • LSG Hessen, 20.09.1995 - L 6 Kg 914/91

    Kindergeld - Mitglied des zivilen Gefolges der NATO-Streitkräfte - gewöhnlicher

  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3/8 KR 113/87

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigter - ausländische Firma - deutsche

  • LSG Hessen, 23.11.1988 - L 6 Kg 1689/86

    NATO; Kindergeld; Beendigung; Beschäftigung; Amerikaner; Zivilbeschäftigter;

  • LSG Hessen, 16.12.1987 - L 6 Kg 761/87

    Kindergeld; NATO; Beschäftigung; Versicherungspflicht; Truppenmitglied; Inland;

  • LSG Hessen, 25.11.1992 - L 6 Kg 331/92

    Kindergeld - ziviles Gefolge von NATO-Streitkräften - gewöhnlicher Aufenthalt

  • BSG, 28.06.1990 - 4 REg 36/89

    Erziehungsgeld; Angehörige; Deutschland; Mitglied; NATO-Truppe; Truppe

  • BSG, 21.08.1986 - 11a RA 29/85

    Verfolgter - Aufenthalt eines Verfolgten - Auslandsaufenthalt

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 40/83

    Fremde Streitkräfte - Technische Fachkraft - Versicherungspflicht -

  • BSG, 25.04.1990 - 4 REg 3/89

    Erziehungsgeld; Angehörige; Bundesgebiet; Mitglied; NATO-Truppe; Stationierte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - L 19 AS 3094/12
  • SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 188/05
  • SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
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